Zum Ersten soll die Weiterbildung sowohl für angehende Hausärzte als auch für andere Spezialisten mit einer Finanzmotion wieder adäquat finanziert werden. Dies ist deshalb wichtig, weil sonst eine Wettbewerbsverzerrung unter den Spitälern entsteht. Wegen massiver und abrupter Kürzungen bei der Finanzierung der Weiterbildung aufgrund von Sparmassnahmen hat der Kanton Bern mit 10‘000 CHF pro Assistenz und Jahr inzwischen im interkantonalen Vergleich den Schlussrang erreicht. Mit der zweiten Motion sollen Anreize geschaffen werden, sich in genügendem Masse an der Weiterbildung der Ärzteschaft zu beteiligen. Mit Ausgleichszahlungen sollen jene Leistungserbringer zur Kasse gebeten werden, die sich in ungenügendem Umfang an der Weiterbildung beteiligen, aber dann doch von gut ausgebildeten Fachärzten profitieren.
Adäquate Finanzierung der Weiterbildungskosten für AssistenzärztInnen
Die ärztliche Weiterbildung wird zurzeit im Kanton Bern nicht genügend entschädigt. Dies führt direkt dazu, dass in jenen Spitälern mit Weiterbildungsstellen die entstandenen finanziellen Löcher durch regelmässige Querfinanzierungen gestopft werden müssen. Langfristig resultiert eine Schmälerung des Weiterbildungsangebots im Kanton, weil das Interesse, solch defizitäre Weiterbildungsplätze anzubieten, sinkt. Dies Abwärtsspirale führt schliesslich zu einer Verschärfung des Ärztemangels. Nur durch eine adäquate Abgeltung der Weiterbildungskosten kann langfristig der Bedarf an ausgebildeten Fachärzten/-ärztinnen, zum Beispiel im Bereich der Hausarztmedizin aber auch in allen anderen Fachbereichen, gedeckt werden. Im Kt. Bern sind dies vor allem die öffentlichen Spitäler. Das Inselspital, die regionalen Spitalzentren und die Universitären psychiatrischen Dienste decken im Moment 95% der Weiterbildung ab. Mit der Finanzmotion soll der Weiterbildungsbeitrag für die ärztliche Weiterbildung in einem ersten Schritt im Jahr 2016 wieder auf 15‘000 CHF erhöht werden. Weitere Schritte sind später nötig, damit der Kanton Bern im interkantonalen Wettbewerb bestehen kann.
Gleichmässigere Verteilung der Weiterbildungskosten für Assistenzärztinnen
Mit der zweiten Motion soll neben der adäquaten Finanzierung der Weiterbildung auch erreicht werden, dass die bestehende Diskrepanz zwischen jenen meist öffentlichen Spitälern, die sich aktiv an der Weiterbildung beteiligen und solchen (meist Privatspitäler), die sich v.a. aus dem Reservoir von gut ausgebildeten Fachärzten bedienen, ausgeglichen wird. Beim anvisierten neuen Regelwerk kann auf das schon bestehende Modell zurückgegriffen werden, das bei den nicht-universitären Gesundheitsberufen zur Anwendung kommt. Darin werden Leistungserbringer, welche nur in ungenügenden Masse Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen, zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Dieses Modell soll mittels Anpassung des SpVG auch auf die Weiterbildung der AssistenzärztInnen ausgedehnt werden. Dadurch soll die krasse Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern ausgeglichen werden.