Donnerstag, 24. September 2020

Postfinance vollständig privatisieren und in einen fairen Wettbewerb entlassen

Aus unternehmerischer Sicht ist es nachvollziehbar, dass Postfinance auch Hypotheken und Kredite anbieten will. Zwingende Bedingung dafür ist aber die vollständige Privatisierung, wie sie die Grünliberalen seit längerem fordern . Der Bund braucht keine Staatsbank, die auf dem freien Markt agiert und den Postkonzern querfinanziert. Nur mit einer vollständigen Privatisierung wird ein fairer Wettbewerb unter Finanzdienstleistern geschaffen. Die Grundversorgung kann auch ohne Staatsbank über Leistungsaufträge gewährleistet werden – Nationalrätin Barbara Schaffner hat dazu einen Vorstoss eingereicht.

Für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen braucht es eine klare Trennung von privaten Leistungen und monopolartigen Staatsaufgaben. Gerade beim "Gemischtwarenladen" Post gibt es hier grossen Handlungsbedarf. Im Jahr 2017 wurde so die Staatsgarantie der Postfinance abgeschafft. Die Beteiligung des Bundes an der Postfinance bleibt aber ein Risiko für die öffentliche Hand, daran ändert auch die vom Bundesrat angedachte Teilprivatisierung nichts. Kommt dazu, dass es keine wirtschafts- oder staatspolitische Begründung für eine Beteiligung des Bundes an der Postfinance gibt. Diese bewegt sich auf einem freien und funktionierenden Markt mit privaten Finanzdienstleistern.

 

Grundversorgung nicht gefährdet
Die im heutigen Grundversorgungsauftrag definierten Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs rechtfertigen keine staatliche Beteiligung mehr. Es ist zwar wichtig, dass die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im ganzen Land gewährleistet ist. Falls der freie Markt dies nicht sowieso gewährleistet, können hier mit ausgeschriebenen Leistungsaufträgen oder gesetzlichen Vorgaben marktnähere Lösungen realisiert werden. Nationalrätin Barbara Schaffner fordert vom Bundesrat deshalb in einem Vorstoss eine Überprüfung und Modernisierung des Grundversorgungsauftags im Zahlungsverkehr (vgl. Beilage).