Donnerstag, 7. Juni 2018

Ständerat beschliesst Kuhhandel auf Kosten von Generationen­gerechtigkeit und demokratischer Glaubwürdigkeit

Die Grünliberalen haben kein Verständnis für den heutigen Entscheid des Ständerats zur Steuervorlage 17. Mit der unsäglichen Verknüpfung von Steuerreform und AHV wird eine echte Reform der Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. „Es ist nicht enkeltauglich, die AHV mit weiteren Milliarden der erwerbstätigen Bevölkerung zu füttern, ohne die strukturellen Probleme anzugehen. Den Preis dafür zahlen die Jungen“, meint Vizepräsidentin Kathrin Bertschy. Die Steuervorlage 17 ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig. Dies muss der Bevölkerung mit einer transparenten Vorlage aufgezeigt werden. Die sachfremde Verknüpfung ist hingegen eine undemokratische Zumutung.

„Eine Verknüpfung der Vorlagen verletzt nicht nur die Einheit der Materie, sie ist auch ein finanzpolitischer Sündenfall und belastet den Bundeshaushalt massiv“, meint Parteipräsident Jürg Grossen. Neben den Arbeitgeber/-innen werden damit auch die Arbeitnehmer/-innen zusätzlich belastet, was vor allem die jüngere Generation treffen wird. Die Grünliberalen werden deshalb im Nationalrat eine Trennung der beiden sachfremden Vorlagen beantragen. Eine Reform der Altersvorsorge mit reinen Mehrausgaben der erwerbstätigen Bevölkerung, ohne Massnahmen gegen die strukturellen Probleme der AHV, werden die Grünliberalen bekämpfen.

 

Steuervorlage 17 braucht gezielte Verbesserungen

Die Steuervorlage 17 befürworten die Grünliberalen hingegen, sie werden im Nationalrat aber gezielte Verbesserungen vorschlagen:

 

1. Auf sachfremde Verknüpfungen ist grundsätzlich zu verzichten. Weder die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen noch Mehrausgaben bei der AHV sind zielführend.

 

2. Auf die vom Bundesrat vorgeschlagene generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten. Der Ständerat hat hier den Handlungsbedarf erkannt, die Lösung überzeugt die Grünliberalen aber noch nicht restlos. Zielführender wäre eine rechtsformneutrale Besteuerung durch eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung. Diese erhöht die Flexibilität der Kantone, ohne dass ihr Steuersubstrat gefährdet wird.

 

3. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Auch dieses Anliegen hat der Ständerat aufgenommen, die genauen Bedingungen dafür müssen aber noch seriös geklärt werden.