Dienstag, 11. März 2014

Grünliberale lehnen eine externe Gebührenerhebungsstelle und eine Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ab

Die grünliberale Fraktion will das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) morgen an den Bundesrat zurückweisen. Statt über eine externe Gebührenerhebungsstelle wie aktuell der Billag, soll der Service public künftig direkt über den Bundeshaushalt finanziert werden. „Mit dem neuen System ist eine externe Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren schlicht nicht mehr notwendig“, begründet glp-Nationalrat Jürg Grossen den Rückweisungsantrag. Die notwendige Eigenständigkeit der SRG kann auch mit diesem Modell über eine zweckgebundene Spezialfinanzierung garantiert werden. Falls die Rückweisung abgelehnt wird, verlangen die Grünliberalen zumindest die Streichung der gewerbefeindlichen und bürokratischen Unternehmensabgabe, die faktisch einer doppelten Bezahlung des Radio- und Fernsehkonsums entspricht.

Sowohl der Bundesrat wie auch die vorberatende Kommission sprechen sich für ein geräteunabhängiges System ohne „Opting-out“ aus. Damit soll künftig jeder Haushalt im gleichen Umfang den Service public bei Radio und Fernsehen mitfinanzieren. Mit diesem Systemwechsel gibt es keinen Grund mehr für die Auslagerung der Gebührenerhebung an eine Unternehmung. Die einzig logische und effiziente Lösung ist vielmehr eine direkte Finanzierung des Service public über den Bundeshaushalt. Die notwendige Eigenständigkeit der SRG bei der Finanzierung und beim Programm kann auch mit diesem Modell über eine zweckgebundene Spezialfinanzierung garantiert werden.

 

Grünliberale lehnen Unternehmensabgabe ab

Mit der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe darf das Radio- und Fernsehangebot künftig überall und auf unterschiedlichsten Geräten konsumiert werden. Für die Grünliberalen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass dazu auch der Arbeitsort gehört. Eine zusätzliche Unternehmensabgabe wäre somit faktisch eine doppelte Bezahlung des Radio- und Fernsehkonsums. Zudem würde die Unternehmensabgabe bei der eidgenössischen Steuerverwaltung jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe verursachen. Bei einer Streichung der Unternehmensabgabe bleibt die Haushaltsabgabe in etwa auf dem heutigen Niveau, was für die Grünliberalen vertretbar ist. Gleichzeitig werden die Unternehmen und die ESTV finanziell und administrativ aber stark entlastet