Montag, 26. August 2019

Asylgesetz: Unverständlicher Entscheid gegen gut integrierte Personen

Heute werden Asylsuchende regelmässig gezwungen ihre Vorlehren oder Lehren abzubrechen, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Vor den Sommerferien hat sich eine Mehrheit des Grossen Rates deshalb für einen Antrag von Grossrat Michael Köpfli (glp) ausgesprochen, welcher für solche Fälle eine Härtefallregelung schaffen will. Das Bundesgesetz bietet – entgegen den Aussagen des Regierungsrates – entsprechenden Spielraum. Es ist im Interesse der Betroffenen, aber auch der beteiligten Lehrbetriebe, dass diese gut integrierten Personen ihre Ausbildung oder Lehre abschliessen können.

Offenbar ist der Regierungsrat nicht Willens, den Handlungsspielraum des Bundes zu nützen. Nach der ersten Lesung verschickte er eine Medienmitteilung, in der er wörtlich schrieb: «Wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird, müssen junge Asylsuchende ihre Vorlehren oder Lehren aufgeben. Der Kanton Bern hat in solchen Fällen keinen Handlungsspielraum.» (1) Diese Aussage des Regierungsrates ist falsch. (2)

 

Bemerkenswert ist, dass die Kommissionsmehrheit, welche die Härtefallregelung ebenfalls verhindern will, genau entgegengesetzt zum Regierungsrat argumentiert. Sie schreibt heute: «Eine solche Regelung sei im kantonalen Gesetz nicht sinnvoll, da schon heute die Möglichkeit bestehe, Härtefallregelungen zuzulassen.»

 

Diese widersprüchliche Argumentation zeigt, wie wichtig eine Lösung im Berner Gesetz ist. Der Regierungsrat wird ansonsten nichts unternehmen, damit diese gut integrierten Personen ihre Lehre fortführen können. Die Grünliberalen werden entsprechend am Antrag festhalten und sind optimistisch, dass die Ratsmehrheit diesen auch in der zweiten Lesung unterstützen wird.