Freitag, 12. Juni 2015

Innovationsförderungsgesetz: Rahmenbedingungen für Innovationen weiter verbessern

Die glp begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Kantons, die rechtlichen Grundlagen für die Innovationsförderung zu schaffen. Die Grundstossrichtung muss aber bleiben, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Immobilienbeteiligungen dürfen nicht im Vordergrund stehen, da hat der Kanton andere Möglichkeiten für eine Optimierung. Schliesslich sollte die Innovationen ja schliesslich auch einmal Gewinn abwerfen und nicht am ewigen Tropf des Kantons enden. Innovationen setzen sich durch, wenn die Unternehmungen ein Geschäftsmodel sehen, das mittel- und langfristig Rendite abwirft. Entschliessen sich Unternehmungen in neue Geschäfte zu gehen, brauchen sie schlanke und kurze Wege durch die Verwaltung und eine Steuerlast, die Ihnen Luft lässt, in Entwicklungen zu investieren.